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Es ist vollkommen legitim, eine Entscheidung, unter Berücksichtigung des Wunsches einen Steuervorteil zu erlangen, zu treffen. Es ist absolut nichts Falsches daran, dass ein Entscheidungsträger die Ansicht vertritt, eine Abgabe als Kosten - gleichgestellt mit allen anderen Kosten - zu sehen. Im Gegenteil – für jede abweichende Sichtweise sollte er zur Verantwortung gezogen werden.
Zitat:
Jørgen Nørgaard
Richter des Obersten Gerichtshof
Juristen 2001, Seite 68
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Zypriotische Holding FirmenZypern Ltd. / Holding
Wie kann eine Holding Gesellschaft in Zypern auftreten?
-EU-Gesellschaft, mithin EU-Niederlassungsfreiheit und Überseering-Urteil anwendbar, DBA-Sachverhalt
-Kann außerhalb Zyperns als unselbständige Zweigstelle/Repräsentanz auftreten, also keine Besteuerung außerhalb Zyperns, sofern die Gesellschaft keine Betriebsstätte im Ausland auslöst
- Kann außerhalb Zyperns als Niederlassung (Betriebsstätte) auftreten, wobei das Recht des Sitzstaates (Zyperns) anzuwenden ist
Was sind die Vorteile aus einer Holding Gesellschaft in Zypern?
- Anonyme Gründung möglich: Sofern Sie oder ein Beauftragter Ihren Lebensmittelpunkt nicht nach Zypern verlagern (DBA: Ort der Leitung als Betriebsstätteneigenschaft, mithin Ort der Besteuerung), können wir den Direktor und Shareholder treuhänderisch stellen
- Nur 10%!! Körperschaftssteuer (auf Gewinne), andere Steuern gibt es nicht
- Auf Zypern wird nur die Gesellschaft besteuert, Gewinnausschüttungen bleiben steuerfrei
- Holding- Privileg: Eine zypriotische Limited Gesellschaft bleibt steuerfrei gestellt, sofern eine reine Holdingfunktion ausgeübt wird und sofern Anteile an einer aktiven Gesellschaft gehalten werden, die im Sitzstaat besteuert wird bzw. das Besteuerungsrecht im Sitzstaat liegt
-Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe zyprische Einkommensteuer
-Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als auch im Ausland geführt werden
- Gründung über eine international renommierte Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei Zypern
- Keine aggressive Durchgriffshaftung wie bei einer deutschen GmbH: Haftungsfreistellung
- Keine Übergangsfristen bei der Einstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Beitrittsländern, mithin interessant z.B. für Transportdienstleister
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